REACH

Aktueller Stand der Umsetzung zur:
REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Kundeninformation: REACh-Konformität
Zur weiteren Information senden wir Ihnen den aktuellen Stand der Umsetzung zu REACH
und CLP. Die Antworten unserer Lieferanten sind ausgewertet und werden in einer Datenbank dokumentiert. Die Lieferanten haben die relevanten Stoffe registriert für die Anwendung als Rohstoff bei der Harzherstellung, in Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten. Ein Produkt haben wir selbst registriert.
Dies repräsentiert alle Hauptverwendungsdeskriptoren SU3 (Industrie) / SU 21 (Endverbraucher) /SU 22 (Gewerbe) und reicht bis einschließlich zu PC9a (Beschichtungen und Farben, Verdünner, Farbentferner).
Diese und eigene Registrierungen sichern die Verfügbarkeit ab.
Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter werden fristgerecht geliefert, erstellt und durch uns umgesetzt.
Bisher sind auch keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACH oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit :SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten. Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 06/2022 (224 Stoffe) sind in den Produkten nicht vorhanden und werden vermieden.
Den Status überprüfen wir in internen Audits.
Die REACH- CLP-Konformität wurde bereits extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft.
Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACH-Konformität bescheinigen.
ATCOAT GmbH
Stand: Juni 2022
Für unser Unternehmen beschäftigen sich Frau Stephanie Kanitz und Herr Dr. Herzog ausführlich mit REACh. Bei allen Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an folgende eMail-Adressen: h.herzog@atcoat.com, s.kanitz@cws.de